Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Leistungen unter der Marke Niederstein Marketing
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen, die die Niederstein Consulting GmbH, Königsallee 63–65, 40215 Düsseldorf (nachfolgend „Agentur“) unter der Marke Niederstein Marketing gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) erbringt.
(2) Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, in Präsentationen und in Preisübersichten sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch ein schriftliches oder in Textform übermitteltes Angebot der Agentur und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme kann auch durch Freigabe des Angebots per E-Mail erfolgen.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot beziehungsweise dem darin in Bezug genommenen Leistungsverzeichnis. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet.
§ 3 Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur erbringt je nach Vereinbarung Leistungen aus den Bereichen Konzeption, Gestaltung, Text, Entwicklung und Betreuung von Webseiten sowie Suchmaschinenoptimierung, Werbeanzeigen und Auswertung.
(2) Gestalterische Leistungen erbringt die Agentur im Rahmen des vereinbarten Zwecks nach eigenem gestalterischen Ermessen. Der Kunde erhält im vereinbarten Umfang Gelegenheit zur Abstimmung.
(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(4) Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet sie keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Abschlüssen, Platzierungen in Suchmaschinen oder Nennungen in KI-Suchsystemen. Diese hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, insbesondere von den Ranking- und Ausspielverfahren der jeweiligen Anbieter, dem Wettbewerbsumfeld und dem Verhalten der Nutzer.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand, der der Agentur hierdurch entsteht, kann nach Aufwand berechnet werden.
§ 5 Abnahme
(1) Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, stellt die Agentur das Ergebnis dem Kunden zur Abnahme bereit und teilt dies in Textform mit.
(2) Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt die Abweichungen konkret in Textform. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion oder nutzt der Kunde das Ergebnis produktiv, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 6 Änderungswünsche
(1) Im vereinbarten Umfang enthaltene Korrekturschleifen sind im Angebot benannt.
(2) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen, werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Die Agentur weist den Kunden vor Ausführung auf die Zusatzkosten hin.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten ist, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung von 50 % der Netto-Auftragssumme bei Auftragserteilung und der Restbetrag bei Abnahme fällig.
(3) Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
(5) Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Domains, Hosting, Lizenzen für Bilder, Schriften und Software sowie Werbebudgets, sind in der Vergütung nicht enthalten und werden gesondert berechnet oder unmittelbar vom Kunden getragen.
(6) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, ist die Agentur nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Die Agentur räumt dem Kunden an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Nutzungsrechte bei der Agentur.
(3) Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte sowie eine Bearbeitung über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. Anpassungen im laufenden Betrieb der Website des Kunden sind hiervon nicht erfasst und ohne gesonderte Zustimmung zulässig.
(4) An Entwürfen, Zwischenständen, Skizzen und nicht ausgeführten Konzepten werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
(5) Von Dritten stammende Inhalte, insbesondere Schriften, Bilder und Software, unterliegen den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Die Agentur weist den Kunden auf wesentliche Beschränkungen hin.
§ 9 Referenznennung
(1) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Arbeitsergebnisse unter Nennung des Namens und des Logos des Kunden als Referenz zu nennen und abzubilden, insbesondere auf der eigenen Website und in sozialen Netzwerken.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen. Die Agentur entfernt die Referenz dann innerhalb einer angemessenen Frist.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die Agentur gewährleistet, dass die Arbeitsergebnisse bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so genau, dass sie nachvollzogen werden können.
(3) Die Agentur beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(4) Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf einer unsachgemäßen Nutzung, auf Änderungen an Browsern, Betriebssystemen oder Diensten Dritter oder auf Störungen bei Dritten beruhen. Eine fehlerfreie Darstellung in nicht mehr vom Hersteller unterstützten Browserversionen ist nicht geschuldet.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung von Inhalten, insbesondere von Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werblichen Aussagen, obliegt dem Kunden. Die Agentur weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, soweit ihr diese auffallen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung von Betreuungsverträgen
(1) Verträge über laufende Betreuung werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende übergibt die Agentur dem Kunden die zur Weiterführung erforderlichen Daten und Zugänge, soweit der Kunde hierauf Anspruch hat und alle fälligen Rechnungen ausgeglichen sind.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Zusammenarbeit.
(2) Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort, solange die Informationen nicht offenkundig geworden sind.
§ 14 Datenschutz
Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Informationen zur Verarbeitung von Daten der Besucher dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026